Neue Investitionsprämie über Wirtschaftskammer beantragen
Die Covid-19-Investitionsprämie soll spürbare Anreize für Investitionen – auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe – schaffen. Die Netto-Investition muss 5.000 € betragen und kann bauliche Investitionen und Maschinen und Geräte umfassen.
Diese können einen Antrag über den Fördermanager des AWS stellen – auch pauschalierte Betriebe sind förderfähig. Alle Unternehmen, die einen Sitz und/ oder eine Betriebstätte in Österreich haben und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betreiben, sind förderbar.
Investitionen ab 5.000 € können auch in der Land- und Forstwirtschaft über diese Förderaktion mit 7% bzw. 14% unterstützt werden
Anträge werden von 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 nur online über die Förderdatenbank des AWS eingebracht. Es muss mit der Investition vor dem 1. März 2021 (rückwirkend bis 1. August 2020 möglich) begonnen worden sein, wobei als Beginn Folgendes gilt: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrages oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.
Sämtliche Maßnahmen müssen bis 28. Februar 2022 in Betrieb und bezahlt sein. Förderanträge können ab 5.000 Euro netto eingebracht werden. Diese Förderung ist mit anderen Förderschienen bis zu bestimmten Obergrenzen kombinierbar (z.B. Ländliche Entwicklung 2014 bis 20). Der Basisfördersatz beträgt für aktivierbare betriebliche Investitionen sieben Prozent der Nettoinvestitionssumme. Für besondere Schwerpunkte gibt es 14 Prozent.
Was gefördert wird und was nicht
Die Investitionsprämie ist mit anderen Förderprogrammen kumulierbar, ist aber auf vorgegebene Obergrenzen zu prüfen. Details dazu sind in Bearbeitung – wir informieren umgehend. Folgende Schwerpunkte werden mit dem höheren Fördersatz von 14 Prozent besonders unterstützt:
- Ökologisierung: Wärmepumpen, Biomasse Einzelanlagen und Mikronetze, Anschluss an Nah-/Fernwärme, thermische Solaranlagen inkl. Großanlagen, thermische Gebäudesanierung, Energiesparen in Betrieben, Klimatisierung und Kühlung, Abwärmeauskopplung, Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger, innovative Nahwärmenetze, stromproduzierende Anlagen in Insellagen, Biomasse Kraft-Wärme-Kopplung und Holzgaser, Infrastruktur exklusive bauliche Maßnahmen.
- Gesundheit: Investitionen in Anlagen zur Entwicklung und Produktion von pharmazeutischen Produkten für den human- und veterinärmedizinischen Bereich, Investitionen in Anlagen zur Herstellung von Produkten, die in Pandemien von strategischer Bedeutung sind.
Nicht förderfähig
Folgende Schwerpunktthemen werden nicht gefördert: Darunter fallen u. a. klimaschädliche Investitionen wie: Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb und Anlagen, die fossile Energieträger nutzen, weiters Investitionen, bei denen vor dem 1. August 2020 oder nach dem 28. Februar 2021 erste Maßnahmen gesetzt wurden sowie aktivierte Eigenleistungen sowie eine Reihe weiterer Investitionen wie etwa für die Eigenversorgung.
Informationen: https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/
Anmeldung/Antragstellung: https://foerdermanager.aws.at.
(Grabner Rudolf)