Landwirte können Verlustausgleich beantragen!
In intensiven Verhandlungen mit dem Landwirtschaftsministerium haben Vertreter des Bauernbundes und der Landwirtschaftskammer erreicht, dass Landwirten verlorene Einkünfte aufgrund COVID-bedingter Ausfälle teilweise ersetzt werden.
Die Betriebe und Betriebszweige in der der Landwirtschaft sind unterschiedlich hart vom Einbruch ihrer Absatzmöglichkeiten betroffen. Der Verlust wird für die Betriebszweige einzeln pauschal berechnet. Übersteigt der pauschal errechnete Verlust eine bestimmte Höhe, werden 70 Prozent des errechneten Verlustes als Förderung gewährt.
Das Gesamtvolumen des Verlustersatzes für die Landwirtschaft beträgt 60 Millionen Euro. Einkunftsverluste aufgrund COVID-bedingter Einnahmenausfälle können damit teilweise ersetzt werden. Der Verlustersatz für die indirekt Betroffenen in der Landwirtschaft kann ab 15. Februar 2021 beantragt werden.
Voraussetzungen für die Unterstützung:
- Landwirtschaftlicher Betrieb, der im Betrachtungszeitraum von Oktober 2020 bis März 2021 einen entsprechenden Verlust erlitten hat. (Als Vergleichszeitraum dienen die gleichen Monate, wie im Vorjahr).
- Ein Verlust von zumindest 30 % des Deckungsbeitrags ist Voraussetzung für die Förderung (für die Weinwirtschaft gibt es ein eigenes Berechnungsmodell).
- 70 Prozent des pauschal ermittelten Einkunftsverlustes werden als Förderung gewährt.
- Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
- Die beihilfenrechtliche Grenze der EU liegt bei maximal bis zu 100.000 Euro für jeden landwirtschaftlichen Primärproduzenten.
- Die Beantragung erfolgt über die Agrarmarkt Austria (AMA).