Nach der EU-Verordnung (EU) 2025/1422 vom 17. Juli 2025 ist Sikawild (cervus nippon) auf die Liste der invasiven Arten gesetzt worden. Diese EU-Verordnung ist seit 7. August 2025 in Kraft.

Sikawild auf Liste der invasiven Arten gesetzt - Verordnung gilt in allen Mitgliedsstaaten der EU

Diese EU-Verordnung bedeutet das Verbot der Haltung, Züchtung, Verbringung usw. von Sikawild, auch wenn dieses „unter Verschluss“ gehalten wird. Die EU-Verordnung sieht ein Auslaufen der Sika-Gehege mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren vor.

Sikawild in der Steiermark

Gerade in den letzten Jahren haben viele Betriebe auf Sikawild umgestellt oder sind neu eingestiegen. Aktuell halten an die 70 Betriebe in der Steiermark Sikawild. Diese Wildart liegt in der Größe und im Gewicht zwischen Damwild und Rotwild und hat ein recht ruhiges Temperament. Die Betriebe mit Sikawild müssen sich Alternativen zum Sikawild überlegen.

Empfehlungen

Angesichts dieser für die Sikabetriebe bedrohlichen Situation ist die Empfehlung, keine neuen Bestände aufzubauen. Auch kann kein Zuchtwild mehr verkauft werden, in Anbetracht der in Kraft befindlichen EU-Verordnung. Bestehende Betriebe müssen sich überlegen, wie sie den Sikabestand reduzieren können und welche Alternative es dazu gibt. Bei einer Gehegegröße von weniger als zwei Hektar, wäre nur Damwild möglich. Ab zwei Hektar eingezäunter Fläche wären Rotwild oder Davidshirsche (in Feuchtgebieten) denkbar.

Meldung von Gehegen – Brief an das Bundesministerium

In Abstimmung mit dem Bundesverband für Wildtierhaltung wird eine Liste erstellt und an das Bundesministerium geschickt werden. Darin sind Sikabetriebe aufgelistet und die Betriebe ersuchen um eine Ausnahmegenehmigung zum Halten von Sikawild. Der Ausgang dieses Versuchs ist offen, weil für die Ausnahme ein „öffentliches Interesse“ plausibel dargestellt werden muss. Wenn Sie auf diese Liste kommen möchten, schicken Sie bitte ein E-Mail mit Namen und Adresse und Bestand an Sikawildtieren an rudolf.grabner@lk-stmk.at. Rückmeldungen bis 7. November werden berücksichtigt. 

Aktuelles

  • Sikawild wurde auf die Liste der invasiven Tierarten gesetzt (in Kraft seit 7. August 2025) und die bisherigen Versuche, die Verordnung abzuschwächen, zeigen wenig Erfolg. "Zwingend öffentliches Interesse" wäre eine Möglichkeit, aber es ist schwer zu argumentieren und wird für die Gehege vermutlich nicht akzeptiert. Gehege zum Zwecke der Bildung sind nur möglich mit einem nachvollziehbaren Bildungsauftrag. Aber das könnte nur einzelne Gehege betreffen und die Zucht mit den Tieren wäre nicht möglich. Betriebe müssen sich einen Plan B überlegen, wie ein Ausstieg aus Sikawild und eventuell Einstieg in Dam- oder Rotwild ablaufen kann. Dafür ist bis 6. August 2027 Zeit.

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