Johannes Gstöhl

Die EU stellt mit den Verordnungen zur Lebensmittelhygiene und den spezifischen Hygienevorschriften den gesetzlichen Rahmen für den Farmwildhalter.

Das von Farmwildhaltern in den Verkehr gebrachte Wildfleisch unterliegt sowohl einer Schlachttieruntersuchung (Lebendbeschau), als auch einer Fleischuntersuchung durch einen Fleischuntersuchungstierarzt. Nach der Schlachtung ist der Tierkörper in geeignete und dafür genehmigte Kühlzellen oder Kühlräume zu verbringen.

Die Inbetriebnahme der Kühlmöglichkeiten sind der zuständigen Veterinärbehörde zu melden

( Amtstierarzt in den jeweiligen Bezirken ).

Bei den  Behörden liegen auch alle Informationen über die Anforderungen zur Beschaffenheit und Ausstattung der Kühlräume und Aufarbeitungsräume auf. Auch über die wichtigsten Vorschriften bei der nachfolgenden Aufarbeitung (Vakuumierung, Beschriftung mit Zerlegedatum, entsprechende Dokumentationen usw.) werden Sie von der zuständigen Behörde informiert.

 

Viele von euch haben bereits sehr gut eingerichtete Kühl- und Aufarbeitungsräume. Meldet diese bei der zuständigen Behörde. Kleine Mängel können bis zum Herbst, bis zur Saison, noch behoben werden.

Aktuelles

  • Die diesjährige Mitgliederversammlung wird im Raum Riegersburg - Paldau stattfinden. Wir treffen uns am Samstag, den 3. Mai 2025 um 09:45 Uhr bei ZOTTER-Schokoladen, können die Schokoladen- und Tierwelt erkunden und fahren dann zum Gh. Gross in Paldau. Ab 13.00 Uhr wird es dort ein Hirschgulasch geben, um 14.00 Uhr beginnt die Mitgliederversammlung.

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