Sikawild, wer Ausnahme will - jetzt beantragen
Bundesobmann Ing. Mag. Jürgen Laban hatte ein erstes Gespräch mit einem Verantwortlichen aus der Abteilung „Biodiversität“ (DG ENV) in Brüssel. Laban: "Bevor ich dort mit dem Team, das über eine Ausnahmebewilligung entscheidet, informell sprechen kann, ist es notwendig zu wissen, wie viele Betriebe in Österreich um eine Ausnahme ansuchen werden."
Laban: "Ich bitte Euch daher, alle Sikawildhalter dahingehend zu einer Entscheidung zu bewegen!"
Ausnahmen mit sehr hohen Auflagen verbunden
Eine Ausnahme wird mit zahlreichen zusätzlichen Auflagen verbunden sein wie insbesondere vermehrte Aufzeichnungen, Kontrollgänge, Maßnahmen zur Ausbruchsicherheit und deren Überwachung und Dokumentation, Kennzeichnung der Tiere usw. Die Ausnahmebewilligung wird zeitlich begrenzt sein. Die Höchstzahl der gehaltenen Tiere wird festgesetzt und darf nicht überschritten werden. Jeder Wechsel des Betriebsführers und der betreuenden Person muss nach Brüssel gemeldet werden usw. Risikopläne sind zu erstellen. Transporte von Tieren sind nur eingeschränkt oder unter weiteren Auflagen möglich usw. usw.
Martin Macher aus Tillmitsch leitet die Arbeitsgruppe Sikawild in der Steiermark – er ist auch beim Ausfüllen der Antragsformulare behilflich. Betroffene Züchter werden dringend aufgerufen, ihre Chance auf eine Ausnahmegenehmigung wahrzunehmen und sich beim Bundesverband der Wildtierhalter oder den zuständigen Landesverbänden zu melden.
Naturzucht Macher, Schulweg 2, 8434 Tillmitsch. E-Mail: Martin.Macher@gmx.net