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Wildtierhaltung

Gesetze und Richtlinien

Gehegegründung – richtig starten

Vor allem beim Start ist es wichtig, alles richtig zu machen. Die Gründung eines Geheges, die Planung und Umsetzung sind dabei entscheidend für den späteren Erfolg.

Gehegeerrichtung

Informationen zur Gehegeerrichtung

Nach Dr. Armin Deutz sollten aus Sicht der Verhaltensforschung bei Anlage eines Geheges die Funktionskreise und Funktionsbereiche berücksichtigt werden:

Gehegestandort

Der Gehegestandort ist so zu wählen, dass die Lebensansprüche der im Gehege gehaltenen Wildtiere möglichst gut erfüllt werden; dazu gehören:

  • Ausreichender Schutz vor dem Wetter und vor Störungen
  • Ausreichend fester Gehegeboden ohne morastige Feuchtstellen
  • Ausreichend natürliche Äsung in der Vegetationsperiode
  • Einbindung von natürlichen Landschaftselementen

infofarmwild

Gehegegröße und Tierbestand

Die Mindestgehegegröße eines Geheges beträgt bei Dam- und Sikawild 1 ha. Für das Rotwild muss die Gehegefläche mindestens 2 ha betragen. Gehege mit gemeinsamer Haltung von Rot- und Damwild (bzw. einer anderen Hirschart) sollen so angelegt sein, dass beide Tierarten sich optisch voneinander trennen können. Wichtig ist, dass das Gehege strukturiert ist, damit das Farmwild die Funktionskreise ausleben kann.

Koppeln

Das Gehege sollte so angelegt werden, dass mindestens zwei besser drei oder vier Koppeln möglich sind. Koppeln optimieren die Grünlandnutzung und beugen einer möglichen Verwurmung vor.

Das Dam- und Rotwild, sowie Sikawild und Mufflon sind im Sozialverband lebende Tierarten. Der Tierbesatz in einem Gehege richtet sich nach der Gesamtgehegegröße und dem Futterangebot. Nach dem Tierschutzgesetz besteht eine Zuchtgruppe aus einem Hirsch und zumindest drei weiblichen Tieren.

Wie auch in der freien Wildbahn können sich über das Jahr abgesonderte Rudel von männlichen Tieren bilden, die erst zur Brunft zu den weiblichen Tieren stoßen. Bei mehreren adulten männlichen Tieren (Hirsche) ist eine getrennte Haltung zur Vermeidung von Verletzungen und überhöhten Stressbelastungen durch Rangkämpfe sinnvoll.

Gehegeeinzäunungen

Die Umzäunung des Geheges muss so beschaffen sein, dass sich das Wild nicht verletzen kann bzw. ein Überspringen oder Durchbrechen des Zaunes nicht möglich ist. Der Zaun muss deutlich sichtbar sein. Der Zaun darf keine Ecken mit spitzen Winkeln aufweisen oder Trichter bilden. Der Zaun und die Tore müssen vom Gehegebetreiber kontrolliert werden. Bestehende Ecken in den Zäunen sollten durch Holzlatten oder Bretter so entschärft werden, um ein panisches Anfliehen oder Zusammendrängen in diesen Gehegeecken zu verhindern (Bogner, 1999).

Witterungs- und Sichtschutz

Die Schaffung von Sicht- und Witterungsschutzeinrichtungen ist erforderlich, wenn natürliche Schutzmöglichkeiten durch Sträucher und Bäume im Gehege nicht ausreichend vorhanden sind. Der Sichtschutz ist nicht nur nach außen, sondern auch innerhalb des Geheges notwendig, damit sich die Tiere untereinander optisch separieren können. Die Unterstände müssen überdacht sein. Sie sollen den Tieren neben dem Witterungsschutz auch ein ausreichendes Sicherheitsgefühl bieten. Es empfiehlt sich ein Standort mit einem guten Überblick über das Gehege. Der Boden im Bereich der Unterstände muss ausreichend befestigt sein, wobei hier auch grober Schotter gut geeignet ist. Der befestigte Boden im Bereich des Unterstandes oder der Fütterung sichert den notwendigen Klauenabrieb. Während der Setzzeit muss im Gehege zumindest auf Teilflächen ein höherer Aufwuchs vorhanden sein, um den von den Müttern abgelegten Kälbern eine Abliegedeckung und Witterungsschutz zu gewähren.

Suhlen

In Rotwildgehegen müssen die für Körperpflege Suhlen vorhanden sein, bzw. angelegt werden (Dr. Manfred Golze, 2007). Nach Robert Riemelmoser eignet sich eine gering wasserdurchlässige Stelle, wo eine 2 bis 4 m² große Suhle angelegt wird.

Wasserversorgung

Ein hygienisch einwandfreies Wasser sollte aus einer möglichst großen Schöpfstelle angeboten werden. Ideal ist es, wenn der Boden um die Tränkeeinrichtung befestigt ist (Beton, Schotter, Holz,…), damit die Infektionsgefahr minimiert wird.

Fangeinrichtungen und Schießstände

Fangeinrichtungen sind für jene Betriebe wichtig, die Zuchttiere einfangen, markieren und verladen wollen. Diese Fangeinrichtungen sind so zu planen und zu bauen, dass die Tiere den Bereich kennen und ihn nach Möglichkeit täglich benutzen. Fangeinrichtungen müssen absolut ausbruchsicher gebaut werden.

Werden Tiere im Gehege geschlachtet (mit Kopf- oder Trägerschuss), so sind auch die Schießstände gut zu überlegen. Die Sicherheit beim Schießen steht an erster Stelle. Es ist ein sicherer Schuss auf kurze Entfernung (bis etwa 50 m) anzubringen. Das Montieren eines Schießstandes am Traktor (siehe Bild rechts) kann das Schießen im Gehege wesentlich erleichtern, weil die Tiere den Traktor kennen und vertraut sind. Aber auch hier gilt, dass ein sicherer Schuss auf kurze Distanz notwendig ist.

Der Einsatz von Schalldämpfern wurde 2016 gesetzlich neu geregelt. Die Bezirkshauptmannschaft prüft auf Antrag jeden Einzelfall und kann Bewilligungen für die Nutzung eines Schalldämpfers erteilen.

 Geschlechtsreife, Brunft, Trächtigkeit und Setzzeit
  Geschlechts-reife  Brunft, Brunst Trächtigkeit  Setzzeit  Geschlechter-verhältnis  Kälber je Alttier 
Damwild  16 Monate Oktober  230 Tage  Juni  1 : 3 bis 1 : 30  0,9
Rotwild 16 Monate  September  245 Tage  Mai-Juni
Sikawild  16 Monate  Oktober  224 Tage Juni
Muffelwild 18 Monate November  147 Tage  April 

Fütterung

Bei der Haltung der Tiere in den Gehegen ist eine Fütterung zumindest während der vegetationsarmen Zeit unerlässlich. Von hohen Besatzdichten und ganzjährigen Futtervorlagen ist abzuraten, da dieses Produktionssystem unwirtschaftlich ist und auch nicht den Wildtieren entspricht. Das vorgelegte Futter muss den physiologischen Anforderungen der Wiederkäuer entsprechen. Verdorbene bzw. minderwertige Futtermittel sind für die Fütterung der Wildtiere grundsätzlich ungeeignet. Die Futterstellen sind auf wettergeschützten Flächen anzulegen, die von den Tieren sowie auch vom Betreuungspersonal leicht erreichbar sind. Wegen der besseren Reinigung und Vermeidung der Parasitenübertragung muss der Boden im Fütterungsbereich ausreichend befestigt sein.

Die Anzahl und Größe der Fütterungseinrichtungen (Heuraufen, Futtertröge, Futtertische) richtet sich nach dem Tierbestand und der Fütterungstechnik. Wichtig ist, dass alle Tiere (auch die rangniedrigeren) an die Nahrung gelangen können. Bei Mahlzeitenfütterung, z.B. 1 oder 2 x pro Tag, müssen die Fütterungseinrichtungen so dimensioniert sein, dass alle Tiere gleichzeitig Futter aufnehmen können. Um das Abdrängen der schwächeren Tiere vom Futterplatz zu verhindern, soll das Futter auf mehrere Futtertische oder Tröge aufgeteilt werden. Für Kälber sollen separate Fütterungsmöglichkeiten (Kälberschlupf) vorgesehen werden.

Die Futtervorlagen müssen dem Bedarf entsprechend regelmäßig und in ausreichenden Mengen erfolgen. Bei den leicht verderblichen Futtermitteln, wie z.B. Silage, sind die unverbrauchten Reste von der letzten Fütterung zu entfernen. Fütterungseinrichtungen mit einer Vorratsfütterung, wie z.B. Heuraufen und Futterautomaten, müssen durch eine Überdachung vor Regen geschützt werden, um das Verderben des Futters oder eine Minderung dessen Qualität zu verhindern. Für die Sauberhaltung der Fütterungseinrichtungen sowie des Fütterungsstandortes ist zu sorgen. Alte Futterreste sowie verdorbenes Futter müssen entfernt werden.

Fütterungseinrichtungen im Gehege
  Damwild  Rotwild  Muffel, Sika Schwarzwild 
Grundfutter, Raufutter  Einfache Raufe (Heu) oder Rundballenraufe (Heu, Silage)
Getreideergänzung Einfache Tröge, damit Tiere Getreide nicht verunreinigen können
Getreide für Jungtiere Kälberschlupf, Futterautomat 
Mineralstoff, Salz   Salzlecke; einfache Behälter ...
Wasser  Fließendes Wasser; Trogtränke mit Schwimmer; Tränker … 

Kontakt

Landwirtschaftskammer Steiermark / Verband landwirtschaftlicher Wildtierhalter in der Steiermark

ZHdn. DI Rudolf Grabner

Hamerlinggasse 3, 8010 Graz

Tel.: 0316 8050 1424

E-Mail: rudolf.grabner@lk-stmk.at

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