Wildfleisch

Wildtierhaltung

Gesetze und Richtlinien

Gehegegründung – richtig starten

Die Farmwildhaltung hat sich als extensive Alternative für problematische Grünlandstandorte gut bewährt und wird in Zukunft mehr Bedeutung bekommen.

Wildfleisch

Wildfleisch ist gesund, geschmackvoll und wird nachhaltig erzeugt. Die im Gehege gehaltenen Wildtiere liefern dieses für den Menschen so hochwertige Wildfleisch.

Neue Durchführungsverordnung 2025/1422 vom 18.7.2025 bringt eine Aktualisierung der Liste der "invasiven Arten" und führt dazu, dass Sikawild nicht mehr gehalten, gezüchtet, getauscht, in Verkehr gebracht oder in die Umwelt frei gesetzt werden darf. 

Am 7. August 2025 ist diese Verordnung in Kraft getreten. Betriebe, die vor dem 7. August 2025 bereits standen haben, können eine Übergangsfrist bis 6. August 2027 in Anspruch nehmen. 

 

Gesetze und Richtlinien

Gehegegründung – richtig starten

Die landwirtschaftliche Wildtierhaltung ist in Österreich im Bundestierschutzgesetz geregelt. Daneben betreffen die Haltung, Schlachtung und Vermarktung eine Reihe anderer Gesetze, die hier angeführt sind.

Aktuelles

  • Sikawild, wer Ausnahme will - jetzt beantragen

    Bundesobmann Ing. Mag. Jürgen Laban hatte ein erstes Gespräch mit einem Verantwortlichen aus der Abteilung „Biodiversität“ (DG ENV) in Brüssel. Laban: "Bevor ich dort mit dem Team, das über eine Ausnahmebewilligung entscheidet, informell sprechen kann, ist es notwendig zu wissen, wie viele Betriebe in Österreich um eine Ausnahme ansuchen werden."

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